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  Die Haftung des  Pensionsstallbetreibers

 Von Rechtsanwältin

 Iris Müller-Klein

 

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Der Pferdekaufvertrag

Das Pferderecht

Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.

 

Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben,  bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:

 

• Sie sind meist selber Reiter,

kennen die Fachtermina,

können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,

sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.

 

 

Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten. 

Pferderecht | Rechtsanwältin Iris Müller-Klein
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Rechtsanwältin Iris Müller-Klein

 

 

Rechtsanwältin Iris Müller-Klein

 

Erlenweg 3
27327 Schwarme

Tel.: 04258 – 984175
Mobil: 0172 / 1700488
Fax. 04258 – 984176




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Internet: Rechtsanwältin für Pferderecht, Iris Müller-Klein

 

Zu meiner Person

 

  • Tochter eines Fachtierarztes für Pferde und Chirurgie, daher enge Affinität zu Pferden und dem Medizinbereich

  • Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster/Westfalen, langjährige Tätigkeit in renommierten Anwaltskanzleien für Pferderecht
  • zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
  • Referententätigkeit auf verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen
  • Fachanwältin für Medizinrecht

 

Kompetente anwaltliche Hilfe in folgenden Bereichen:

 

  • Pferderecht 

  • Pferdekaufrecht

  • Tierhalter- und Tierhüterhaftung

  • Beratung in allen Problembereichen, die sich im Alltag mit dem Partner Pferd ergeben, alle reiterlichen Fachrichtungen umfassend!


  • Tiermedizinrecht

Die Kanzlei Müller-Klein ist langjährig auf den Bereich des Tiermedizinrechts spezialisiert. Ich berate bundesweit Pferdehalter sowie Pferdepraktiker bei rechtlichen Auseinandersetzungen, so beispielsweise beim Einsichtsrecht in die tiermedizinische Dokumentation, Schadensersatzansprüche wegen kunstfehlerhafter tierärztlicher Behandlung oder der Erstellung eines vermeintlich falschen Gutachtens im Rahmen der Kaufuntersuchung.