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Pferdekaufrecht: Sind die meisten Formularkaufverträge derzeit unwirksam?
(Pferderecht-Wissen.de) Gerade zum Winter werden viele Pferde verkauft, weil die Ställe überfüllt sind und Platz für die Nachzucht geschaffen werden muss. Sobald ein passender Käufer gefunden ist, stellt sich die Frage, ob das Pferd ohne Kaufvertrag per Handschlag, oder lieber mit einem schriftlichen Kaufvertrag veräußert wird. Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass der Verkäufer eines Pferdes sich nach Möglichkeit durch geeignete Formulierungen in einem Vertrag absichern sollte und seine Haftung auf ein erträgliches Maß begrenzt. Da der Verkäufer ein Pferd häufig veräußert, weil das Geld ohnehin knapp ist, scheut er den Gang zum Rechtsanwalt, um sich einen Vertrag von fachlich versierter Seite fertigen zu lassen. Stattdessen sucht er im Internet oder in Reitsportzeitschriften nach einem Formularkaufvertrag. Diese Praxis ist jedoch gefährlich, da viele der auf dem Markt (kostenlos) erhältlichen Formularverträge in den Klauseln, die sich mit der Beschaffenheitsvereinbarung, der Haftungsvereinbarung und der Verjährungserleichterung befassen, unwirksam sind, wenn sie der Inhaltskontrolle durch die Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen nicht standhalten. Dieses hat ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 15.11.2006, welches in den einschlägigen Pferdezeitschriften nur deshalb Interesse gefunden hat, weil sich der BGH erstmals zu der Frage geäußert hat, wann ein Pferd "neu" oder "gebraucht" ist, bestätigt. Die Bedeutung dieses Urteils für die Praxis ist jedoch weitgehender, wie viele Pferdeverkäufer aktuell vor Gericht erfahren müssen: |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Mai 2012 um 09:35 Uhr |
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Pferderecht: Urteile
Das Pferderecht
Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.
Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben, bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:
• Sie sind meist selber Reiter,
• kennen die Fachtermina,
• können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,
• sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.
Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten.



