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 Von Rechtsanwältin

 Iris Müller-Klein

 

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Das Pferderecht

Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.

 

Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben,  bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:

 

• Sie sind meist selber Reiter,

kennen die Fachtermina,

können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,

sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.

 

 

Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten. 

Urteil: Kissing-Spines
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Pferdekaufrecht: Das Landgericht Münster zum Kissing-Spines

 

Von Rechtsanwältin Iris Müller-Klein | Profil

 

 

 

 

 

 

(Pferderecht-Wissen.de) Mit Urteil vom 9.4.09 entschied das Landgericht Münster, dass ein unternehmerisch tätiger Verkäufer ein Pferd wegen des Vorliegens eines Kissing Spines Syndroms zurücknehmen muss. Unmittelbar nach Übergabe stellte sich heraus, dass das Pferd erhebliche Widersetzlichkeiten zeigte und praktisch unreitbar war. Beim Röntgen ca. 9 Monate nach Übergabe stellte sich heraus, dass ein Engstand der Dornfortsätze im Sinne von Kissing Spines vorlag. Ob aber zum Zeitpunkt der Übergabe bereits ein Kissing Spines Syndrom vorlag, konnte der Sachverständige auch anhand von Röntgenbildern, die einen Monat vor dem Kauf gefertigt wurden, nicht bestätigen.

Daraufhin hörte das Gericht ergänzend den Vor-Vorbesitzer des Pferdes, welcher die erheblichen Rittigkeitsprobleme bestätigte. Er bekundete, davon ausgegangen zu sein, dass der Händler das Pferd zum Schlachter geben würde, da er über die Problematik aufgeklärt hatte. Wie das Pferd dann zu seinem Verkäufer und nicht zum Schlachter kam, konnte nicht mehr nachvollzogen werden. Die Aussage des Vorbesitzers liess das Gericht ausreichen und nahm an, dass bereits zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorhanden war. Der Klage wurde daher vollumfänglich stattgegeben. Erwähnenswert ist, dass das Landgericht Münster monatliche Unterhaltungskosten von 200 € bei der Haltung eines Pferdes am Haus für angemessen erachtet.

(LG Münster 2009 - Urteil Kanzlei Müller-Klein)