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  Die Haftung des  Pensionsstallbetreibers

 Von Rechtsanwältin

 Iris Müller-Klein

 

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Der Pferdekaufvertrag

Das Pferderecht

Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.

 

Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben,  bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:

 

• Sie sind meist selber Reiter,

kennen die Fachtermina,

können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,

sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.

 

 

Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten. 

Pferderecht: Die Nacherfüllung

 

Die Nacherfüllung im Falle der Lieferung eines mangelhaften Pferdes

 

Von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Profil










(Pferderecht-Wissen.de) Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (z. B. Pferd) hat der Käufer gegen den Verkäufer einen Nacherfüllungsanspruch. Dieser Nacherfüllungsanspruch gegen den Verkäufer besteht auch dann, wenn er keine Schuld daran trägt, dass eine mangelhafte Sache geliefert wurde. Entscheidend ist lediglich, ob bzw. dass die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (in der Regel des Eigentumsübergangs an den Käufer) einen Mangel hatte.

Gemäß § 437 Ziff. 1 BGB i. V. m. § 439 Abs. 1 BGB hat der Käufer die Wahl, ob er Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen will. Letzteres Verlangen stellt sich beim Pferdekauf regelmäßig als „Heilung des Tieres“ dar. Die Kosten hierfür und auch für die Lieferung einer mangelfreien Sache und ggf. auch das Wegschaffen der mangelhaften Sache am Wohn- oder Geschäftsort des Käufers trägt der Verkäufer.


In vielen Fällen stellt sich allerdings die Frage: Wer macht die Arbeit? Hat der Verkäufer das Recht (oder muss er sogar) die nachzubessernde, mangelhafte Sache beim Käufer auf seine eigenen Kosten abzuholen und die Heilung an seinem Wohnort bzw. Geschäftssitz durchzuführen oder durchführen zu lassen?


Nach Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und dieser völlig neuen Gewährleistungsregelung herrschte zunächst die Ansicht vor, dass der Verkäufer die Sache abholen dürfe und sie nach durchgeführter Reparatur/Heilung wieder zurückbringen müsse. Gesetzlich geregelt sei hierzu lediglich, dass all dies auf Kosten des Verkäufers geschehen müsse und dem Käufer hierdurch keinerlei organisatorische oder finanzielle Nachteile entstehen dürften.


Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2008 (X ZR 97/05) wurde dann vielfach davon ausgegangen, dass Nacherfüllung in Form der Nachbesserung grundsätzlich dort zu leisten ist, wo sich der mangelhafte Gegenstand zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Nacherfüllungsverlangens vertragsgemäß befindet.

Diese für das Werkvertragsrecht ergangene Entscheidung ist jedoch, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.4.2011 (VIII ZR 220/10) entschieden hat, nicht verallgemeinerungsfähig. Für das Kaufrecht geht der BGH in der ungewöhnlich langen und umfassend begründeten Entscheidung (nunmehr) davon aus, dass in Ermangelung spezieller Absprachen der Parteien oder besonderer Umstände des Kaufs, der Ort der Nacherfüllung im Regelfall derjenige Ort ist, an dem der Verkäufer seine ursprüngliche Leistungspflicht erfüllt hatte. Wenn der Pferdekäufer das Pferd seinerzeit beim Verkäufer abgeholt oder der Verkäufer das Pferd auf Wunsch des Verkäufers an einen anderen Ort „versandt“ hatte, ist der Ort der Nacherfüllung der Sitz des Verkäufers und der Käufer muss - allerdings auf Kosten des Verkäufers - das Pferd dort zum Zwecke der Nacherfüllung anliefern, wenn der Verkäufer dies wünscht. Verweigert er die Anlieferung, so riskiert er seinen späteren Anspruch auf Rücktritt.

Aktualisiert ( Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 16:04 Uhr )