Suche

Suchhinweis

Die jeweiligen Themenmenüs enthalten nur eine Auswahl der wichtigsten Beiträge. Um nach bestimmten Schlüsselworten zu suchen, nutzen Sie bitte die Suchfunktion oder rufen Sie alle Beiträge des jeweiligen Themengebietes in der nachfolgenden Navigation auf:

Pferderecht

Pferdekaufrecht

Pferdepensionsrecht

Ankaufsuntersuchung

Tierarzthaftung

Pferderecht Urteile

Meist gelesen...

Aktuell meist gelesener Beitrag:

  Die Haftung des  Pensionsstallbetreibers

 Von Rechtsanwältin

 Iris Müller-Klein

 

Umfrage

Der Pferdekaufvertrag

Das Pferderecht

Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.

 

Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben,  bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:

 

• Sie sind meist selber Reiter,

kennen die Fachtermina,

können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,

sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.

 

 

Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten. 

Das Alter des Pferdes in der Bewertung
Drucken E-Mail

Die zunehmend bedeutende Rolle des Alters eines Pferdes in Bezug zu weiteren wertbildenden Faktoren

 

Von Pferdegutachterin Barbara Wendelken-Jung | Profil

   










(Pferderecht-Wissen.de) Sofern die jeweilige Zuchtbuchordnung nichts anderes bestimmt, gilt für die Altersangabe von im November und Dezember geborenen Pferden der 1. Januar des folgenden, bei allen anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Geburtsdatum.

Das Alter und die Gesundheit eines Pferdes übertreffen die weiteren wertbildenden Faktoren. Das Lebensalter spielt im Hinblick auf die Leistungserwartung und die damit nach Erfahrungssätzen zu erwartende Restnutzungsdauer eine zunehmend bedeutende Rolle.

Im Rahmen einer durchschnittlichen Lebensspanne ergibt sich für den Käufer ein Nutzen, welcher jedoch mit steigendem Alter des Pferdes abnimmt. Während Zucht- und Freizeitpferde in der Regel im Alter von 4 bis ca. 18/20 Jahren engesetzt werden können (SCHNEIDER, Taxation von Sportpferden), ist die Nutzung des Deutschen Sportpferdes derzeit auf 8 bis 9 Jahre abgesackt (L. KNOLL: ABC des Pferdekaufs). Somit ist die durchschnittliche Nutzung eines Reitpferdes vom Alter her beschränkt.

Laut einer Analyse der Nutzungsdauer von Reitpferden im Turniersport des Instituts für Tierzucht und Haustiergenetik der Georg-August-Universität in Göttingen, liegt die mittlere Nutzungsdauer der Turnierpferde sogar nur bei 3,4 Jahren, wobei die Springpferde durchschnittlich fünf Monate länger als die Dressurpferde eingesetzt werden. Der Großteil der Dressur- und Springpferde (41% bzw. 32%) gehen im Mittel nur ein Jahr im Sport und über die Hälfte aller Turnierpferde nicht länger als zwei Jahre. Eine drei- bis vierjährige Nutzungsdauer konnten nur noch 19% aller Dressur- und 22% aller Springpferde aufweisen. Eine Turnierzeit von fünf bis sechs Jahren traf nur noch für 11% der Dressurpferde und 14% der Springpferde zu.
 
In allen Bereichen des Pferdesports sind mehrere Faktoren für die Länge der Nutzungsdauer der Pferde maßgebend. Die ermittelte Einsatzlänge ist Ausdruck des leistungsunabhängigen Maßes an Gesundheit und der Konstitution der Pferde und spiegelt die funktionale Nutzungsdauer der Pferde wider.

Je älter die Pferde werden desto eher lassen schon naturgemäß Geschmeidigkeit, Schwung und Elastizität nach. Auch aus diesem Grunde können Sportpferde z.B. turniermäßig oftmals nicht mehr erfolgreich eingesetzt werden und erleben ihre Verabschiedung aus dem Großen Sport in der Regel im Alter von 17/18 Jahren.

Unter Berücksichtigung des Alters des Pferdes zum Bewertungszeitpunkt ermittelt der Gutachter die Restnutzungsdauer.