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 Von Rechtsanwältin

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Der Pferdekaufvertrag

Das Pferderecht

Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.

 

Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben,  bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:

 

• Sie sind meist selber Reiter,

kennen die Fachtermina,

können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,

sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.

 

 

Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten. 

Bewertung von Pferden
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Bewertungsmethoden

 

Von Pferdegutachterin Barbara Wendelken-Jung | Profil

 

 

 

 

 

 

Drei bekannte Grundmethoden finden bei der Bewertung von Pferden je nach Sachlage Anwendung.


a)    Das Sachwertverfahren (Kosten für Aufzucht, Haltung und Training eines Pferdes werden zusammengerechnet).
b)    Das Ertragswertverfahren (finanzielle Erträge, die sich mit dem Pferd erwirtschaften lassen).
c)    Das Vergleichswertverfahren (Ermittlung eines realistischen Wertes unter Berücksichtigung der Marktlage zum Bewertungszeitpunkt. Vergleiche der Verkaufspreise von Pferden, die mit dem zu bewertenden Pferd weitgehende Übereinstimmung aufweisen).

Der monetäre Wert eines Pferdes wird im Wesentlichen durch wertbildende Faktoren bestimmt. Das so analysierte Pferd wird mit anderen Pferden, die dem Alter und der Qualität entsprechen, verglichen. Weiterhin werden Preisangebote, Eigenleistungen, Leistungen naher Verwandter sowie Statistiken, u.a. der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und des jeweiligen Zuchtverbandes, für die Wertermittlung hinzugezogen. Im Gutachten wird auf alle zur Verfügung stehenden Informationen eingegangen, um den Wert des Pferdes so genau wie möglich abzuschätzen.

Bei jeder Wertfindung ist also zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Pferd, welches zu bewerten ist, sei es nun aus einer Zucht, aus dem Reitsport oder dem Bereich des Freizeitreitens, um ein Tier handelt, dessen Wertfindung durch das Aufeinandertreffen verschiedener, wertbildender Faktoren bestimmt wird.
Die Aufwendung für Haltung, Aufzucht und Ausbildung eines Pferdes sind für seine tatsächliche Wertfeststellung dabei unbedeutend, da diese Kosten in keiner Weise Rückschlüsse auf den tatsächlichen Wert zulassen und bei jedem Pferd anfallen, egal welcher Qualität es ist.

Auf den Auktionen der einzelnen Zuchtverbände werden z.B. auch Pferde zugeschlagen, deren Verkaufserlöse die bis dahin entstandenen Haltungskosten um ein Vielfaches übersteigen. Dem gegenüber stehen jedoch oftmals sehr hohe Aufwendungen für das Training eines Pferdes, die sich als absolut unwirtschaftlich darstellen, wenn sich – aus welchen Gründen auch immer – die in das Pferd einmal gesetzten Erwartungen dann nicht erfüllen.
 

Eine Bewertung nach dem Sachwertverfahren würde zu keinem realistischen Wertansatz führen, da die zu ermittelnden Kosten so genannte „Sowieso-Kosten“ sind, die immer anfallen, wenn ein Pferd gehalten wird, unabhängig davon, wie hoch der Wert des Tieres ist.

Eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren kann sinnvoll bei der Wertermittlung von Zuchtstuten mit Nachzucht, Deckhengsten oder hocherfolgreichen Turnierpferden sein, da in diesen Fällen der finanzielle Erfolg, der mit diesem Pferd bzw. dessen Nachzucht erwirtschaftet werden kann, zu berücksichtigen ist.

Gemäß den obigen Ausführungen entscheidet sich der Gutachter dann für eines der o.a. Verfahren und erklärt dabei, warum er sich für gerade diese Methode entschieden hat.

In der Regel erfolgt die Wertfeststellung nach der Methode des Vergleichswertverfahrens, welche dem Preis entspricht, der am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Dazu werden, wie bereits ausgeführt, Preise von am Markt gehandelten, identischen bzw. weitgehend ähnlichen Objekten ausgewertet und daraus der voraussichtlich realisierbare Preis des Bewertungsobjektes abgeleitet, wobei die zu fordernde Gleichwertigkeit in allen Kriterien der Maßstab ist.

Ein Kaufangebot wird bei der Marktwertschätzung (Vergleichswertverfahren) nur dann Berücksichtigung finden, wenn es vor dem Hintergrund aller genannten Kriterien nachvollziehbar ist. Ist es das nicht, so handelt es sich um einen Liebhaberpreis, der keinen Einfluss auf den Marktwert und die Marktwertschätzung hat. Der Wert eines Pferdes ermittelt sich nach seinen tatsächlichen Eigenschaften, wobei auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse keine Rücksicht genommen werden kann.

vgl. dazu auch KÖHNE, Landwirtschaftliche Taxationslehre
SCHNEIDER, Den Wert eines Pferdes – sachverständig ermitteln