Suche

Suchhinweis

Die jeweiligen Themenmenüs enthalten nur eine Auswahl der wichtigsten Beiträge. Um nach bestimmten Schlüsselworten zu suchen, nutzen Sie bitte die Suchfunktion oder rufen Sie alle Beiträge des jeweiligen Themengebietes in der nachfolgenden Navigation auf:

Pferderecht

Pferdekaufrecht

Pferdepensionsrecht

Ankaufsuntersuchung

Tierarzthaftung

Pferderecht Urteile

Meist gelesen...

Aktuell meist gelesener Beitrag:

  Die Haftung des  Pensionsstallbetreibers

 Von Rechtsanwältin

 Iris Müller-Klein

 

Umfrage

Der Pferdekaufvertrag

Das Pferderecht

Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.

 

Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben,  bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:

 

• Sie sind meist selber Reiter,

kennen die Fachtermina,

können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,

sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.

 

 

Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten. 

Pferderecht Aktuell | Pferderecht-Wissen.de

Das Portal zum Pferderecht von Ankaufsuntersuchung bis zur Tierarzthaftung

 

Willkommen auf Pferderecht-Wissen.de - Dem großen Portal rund um das Pferderecht in Deutschland. Unsere Autoren sind anerkannte Pferderechtler und Pferdegutachter aus ganz Deutschland, die unserem Portal mit Ihren Aufsätzen, Kommentaren und Einschätzungen Ihr Wissen zur Verfügung stellen und Sie als Pferdebesitzer oder Kaufinteressent über rechtliche Aspekte von der Ankaufsuntersuchung bis zur Tierarzthaftung informieren. Natürlich stehen Ihnen unsere Experten auch für eine Rechtsberatung zur Verfügung:

Rechtsberatung im Pferderecht Pferdegutachter / Pferdesachverständige Kanzleimarketing / SEO

 

- Rechtsanwalt Empfehlung von Pferderecht-Wissen.de -

Rechtsanwalt Stephan Pahl

Europaweit tätig im Pferderecht

Bohlweg 24
48147 Münster
Tel.: 0251 - 55 0 65
Fax: 0251 - 484 23 90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Internet:

 

 

 

 
Pferderecht: Der Unfall auf der Weide

Der Weidunfall

 

Von Rechtsanwältin Iris Müller - Klein | Kontakt / Rechtsberatung

 

 

(Pferderecht-Wissen.de) Die Weidesaison hat wieder begonnen. So pferdegerecht die Weidehaltung ist, so führt sie doch leider auch zu Verletzungen der Pferde. Häufig wird gestritten, wenn am Zustandekommen der Verletzung zwei oder mehrere Pferde verschiedener Halter beteiligt sind. Der häufigste Fall ist der, dass zwei Pferde verschiedener Halter zusammen auf der Weide stehend und ein Pferd das andere schlägt, wodurch das geschlagene Pferd einen Schaden erleidet.


Üblicherweise wird dieser Schaden der Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet. Viele Haftpflichtversicherer erkennen in einem derart gelagerten Fall eine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach an, wenden aber ein, dass den Eigentümer des geschädigten Pferdes ein Mitverschulden treffe. Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Tierhalter in die Gefahr eingewilligt habe, da er sein Pferd bewusst mit dem anderen auf die Weide gestellt habe. Außerdem müsse er sich auch die Haftung für die realisierte Tiergefahr seines eigenen Pferdes zurechnen lassen, wobei in der Regel von den Versicherern 50 % in Ansatz gebraucht.

 
 

Unser Tipp: Ein Fotobuch mit Pferdefotos gestalten

 

Ein eigenes Fotobuch mit Pferdefotos zu gestalten ist wirklich kinderleicht: Viele Fotobuch Anbieter halten kostenlose Software für die Erstellung von einem Fotobuch bereit. Anders als bei dem klassischen Fotoalben werden bei einem Fotobuch die Fotos direkt auf Buchseiten gedruckt und in einem Hardcover oder auch einem Softcover Einband gebunden. Besonders hochwertig ist der Ledereinband: Lange haltbar, hervorragend gedruckt und leicht mit eigenen Texten unn auch einem echten Buchcover mit eurem Autoren-Namen zu versehen. Ein Buch drucken zu lassen its heute auch in Einzelexmplaren sehr günstig zu realisieren. Hier finden Sie Informationen, ein eigenes Buch drucken zu können ab einem Exemplar. - Anzeige -: Aktuelle Handtaschen Mode. Eine sehr gute Webseite, um sich einen ersten Überblick über Anbieter, Testergebnisse, Preise aber auch aktuelle Gutscheine zu verschaffen ist die Webseite www.fotobuch-anbieter.com: Tipps rund ums Fotobuch.

 
Pferderecht: Die Haftung beim Transport

Die Haftung beim Transport von Pferden

 

Von Rechtsanwältin Iris Müller - Klein | Kontakt / Rechtsberatung

 

 

 

 



(Pferderecht-Wissen.de) Nicht alle Pferdehalter haben einen eigenen Pferdeanhänger, so dass manch Reiter darauf angewiesen ist, sich ein geeignetes Gefährt zu mieten oder zu leihen. Häufig muss das Pferd auch über eine größere Strecke transportiert werden, so dass unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes der Transport mit einem Pferdespediteur geboten erscheint.

1) Schäden an dem privat transportierten Pferd


Kommt das Pferd beim (privaten) Transport zu Schaden, weil der Transporteur das Pferd sorgfaltswidrig behandelt hat, so fragt es sich, ob der Pferdeeigentümer Ansprüche gegen den Transporteur geltend machen kann. Grds. hat der Geschädigte nur dann Ansprüche, wenn der den Transport durchführenden Person ein Verschulden zur Last zu legen ist. Dies kann beispielsweise darin bestehen, dass der Fahrer mit dem Hänger viel zu schnell gefahren ist und das Pferd dadurch zu Schaden gekommen ist. Denkbar ist auch, dass der Verladevorgang selber sorgfaltswidrig durchgeführt wird. Dies kommt praktisch immer wieder vor. Der Schaden ist ggf. durch die Privathaftpflichtversicherung des Transporteurs abgedeckt. In der privaten Haftpflichtversicherung ist nämlich nur die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter und Hüter von Pferden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei Schäden, die das Tier selber infolge eines schuldhaften Verhaltens des Tierhüters erleidet. In einem solchen Fall sollte daher immer die Privathaftpflichtversicherung informiert werden. Ob diese den Schaden dann übernimmt hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

 
<< Start < Zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 9