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  Die Haftung des  Pensionsstallbetreibers

 Von Rechtsanwältin

 Iris Müller-Klein

 

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Der Pferdekaufvertrag

Das Pferderecht

Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.

 

Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben,  bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:

 

• Sie sind meist selber Reiter,

kennen die Fachtermina,

können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,

sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.

 

 

Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten. 

Pferderecht Aktuell | Pferderecht-Wissen.de

Das Portal zum Pferderecht von Ankaufsuntersuchung bis zur Tierarzthaftung

 

Willkommen auf Pferderecht-Wissen.de - Dem großen Portal rund um das Pferderecht in Deutschland. Unsere Autoren sind anerkannte Pferderechtler und Pferdegutachter aus ganz Deutschland, die unserem Portal mit Ihren Aufsätzen, Kommentaren und Einschätzungen Ihr Wissen zur Verfügung stellen und Sie als Pferdebesitzer oder Kaufinteressent über rechtliche Aspekte von der Ankaufsuntersuchung bis zur Tierarzthaftung informieren. Natürlich stehen Ihnen unsere Experten auch für eine Rechtsberatung zur Verfügung:

Rechtsberatung im Pferderecht Pferdegutachter / Pferdesachverständige

 

 

 

 
Pferderecht: Die Nacherfüllung

 

Die Nacherfüllung im Falle der Lieferung eines mangelhaften Pferdes

 

Von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Profil










(Pferderecht-Wissen.de) Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (z. B. Pferd) hat der Käufer gegen den Verkäufer einen Nacherfüllungsanspruch. Dieser Nacherfüllungsanspruch tritt den Verkäufer auch dann, wenn er keine Schuld daran trägt, dass eine mangelhafte Sache geliefert wurde. Entscheidend ist lediglich, ob die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (in der Regel des Eigentumsübergangs an den Käufer) einen Mangel hatte.

Gemäß § 437 Ziff. 1 BGB i. V. m. § 439 Abs. 1 BGB hat der Käufer die Wahl, ob er Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen will. Letzteres Verlangen stellt sich beim Pferdekauf regelmäßig als „Heilung des Tieres“ dar. Diese Form der Nacherfüllung bezeichnet man im allgemeinen als „Nachbesserung“. Die Kosten hierfür und auch für die Lieferung einer mangelfreien Sache und ggf. auch das Wegschaffen der mangelhaften Sache am Wohn- oder Geschäftsort des Käufers trägt der Verkäufer.

 
 
Das Alter des Pferdes in der Bewertung
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Die zunehmend bedeutende Rolle des Alters eines Pferdes in Bezug zu weiteren wertbildenden Faktoren

 

Von Pferdegutachterin Barbara Wendelken-Jung | Profil

   










(Pferderecht-Wissen.de) Sofern die jeweilige Zuchtbuchordnung nichts anderes bestimmt, gilt für die Altersangabe von im November und Dezember geborenen Pferden der 1. Januar des folgenden, bei allen anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Geburtsdatum.

Das Alter und die Gesundheit eines Pferdes übertreffen die weiteren wertbildenden Faktoren. Das Lebensalter spielt im Hinblick auf die Leistungserwartung und die damit nach Erfahrungssätzen zu erwartende Restnutzungsdauer eine zunehmend bedeutende Rolle.

Im Rahmen einer durchschnittlichen Lebensspanne ergibt sich für den Käufer ein Nutzen, welcher jedoch mit steigendem Alter des Pferdes abnimmt. Während Zucht- und Freizeitpferde in der Regel im Alter von 4 bis ca. 18/20 Jahren engesetzt werden können (SCHNEIDER, Taxation von Sportpferden), ist die Nutzung des Deutschen Sportpferdes derzeit auf 8 bis 9 Jahre abgesackt (L. KNOLL: ABC des Pferdekaufs). Somit ist die durchschnittliche Nutzung eines Reitpferdes vom Alter her beschränkt.

 

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